Wir bilden Ihre Mitarbeiter aus!
Fahrpersonal von Gabelstaplern / Flurförderzeugen müssen laut DGUV Regel 208-004 sowie DGUV Vorschrift 68 unterwiesen und beauftragt werden
Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach
DGUV Vorschrift 1 § 4 verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen
Ihr Fahrpersonal darf nur ein Gabelstapler / Flurförderzeug führen wenn folgende voraussetzungen erfüllt sind:
- 18 Jahre alt sind
- Für diese Tätigkeit geeignit und ausgebildet sind und
- Ihre Befähigung nachgewiesen haben
Wir bieten Ihnen:
- 2 tägige Erstschulung Ihres Fahrpersonal in Ihrem Haus
- Jährliche Unterweisung Ihres Fahrpersonals
- Erstellen der Gefährdungsbeurteilung & Betriebsanweisungen Ihrer Flurförderzeuge