Flurförderzeuge bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal

Wir bilden Ihre Mitarbeiter aus!

Fahrpersonal von Gabelstaplern / Flurförderzeugen müssen laut DGUV Regel 208-004  sowie DGUV Vorschrift 68 unterwiesen und beauftragt werden

Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach
DGUV Vorschrift 1 § 4 verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen

Ihr Fahrpersonal darf nur ein Gabelstapler / Flurförderzeug führen wenn folgende voraussetzungen erfüllt sind:

  • 18 Jahre alt sind
  • Für diese Tätigkeit geeignit und ausgebildet sind und
  • Ihre Befähigung nachgewiesen haben

Wir bieten Ihnen:

  • 2 tägige Erstschulung Ihres Fahrpersonal in Ihrem Haus
  • Jährliche Unterweisung Ihres Fahrpersonals
  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung & Betriebsanweisungen Ihrer Flurförderzeuge