Definition von Unternehmer und Unternehmerpflichten
Sie der Unternehmer können je nach Rechtsform Einzelpersonen oder Personengruppen, natürliche, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein. Sie tragen das Unternehmensrisiko und sind verantwortlich für sich und natürlich Ihre Mitarbeiter.
Risiko bei Pflichtverletzung
Meist ist dem Unternehmer gar nicht bewusst, welches Risiko er dabei eingeht. Wie groß das Risiko ist, wird erst dann deutlich, wenn ein schwerer Unfall oder Umweltstörfall eintritt. Die ersten Fragen der Aufsichtsämter und der Polizei lauten dann:
Wie konnte so etwas passieren?
War der Mitarbeiter denn darin nicht unterwiesen?
Wann war seine letzte Unterweisung?
Wie schaut Ihre Gefährdungsbeurteilung aus?
Welche Schutzmaßnahmen hatten Sie getroffen?
Wie sieht es aus mit der Pflichtenübertragung bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz?
Wird ein Verstoß, Organisationsverschulden oder andere Versäumnisse in Kombination mit einem schweren Unfall oder Umweltstörfall festgestellt, kann dies im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe oder Geldbuße nach sich ziehen.
Die Unternehmerpflichten sind im Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) im zweiten Abschnitt § 3 – 14 beschrieben und gliedern sich in folgende Abschnitte:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Die Unternehmerpflichten werden durch die DGUV Vorschriften (Deutsch-Gesetzliche-Unfallversicherung Vorschriften) weiter konkretisiert.
Die Unternehmerpflichten sind unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald ein Unternehmer einen Mitarbeiter angestellt hat, ist er für diesen Mitarbeiter verantwortlich und hat seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
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