Was muss geprüft werden ?
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale Dies sind unter anderem:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Warum muss geprüft werden ?
Der Arbeitgeber sind nach der der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jegliche Betriebseinrichtung / Lagereinrichtung wie z.b. Regalsysteme regelmässig zu prüfen. Nach der DIN 15635 regelt diese Prüfung und sieht eine Prüfung alle 12 Monate oder bei Bedarf vor.
Rechtlicher Hintergrund zur Prüfpflicht finden sich in:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur
Wer darf dies Prüfen?
- Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.
Gern prüfen Wir für Sie Ihre Regalsysteme und erstellen für Sie:
- Prüfunterlagen für Ihr Regalsystem
- Beschriftung der Regalesysteme
- Prüf- und Wartungspläne
- Ein Konzept für eine bessere Lagerung Ihrer Waren
Was wird geprüft?
- Visuelle Kontrolle Ihrer Lagereinrichtungen
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
- Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen
- Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden
- vollständiger Maßnahmeplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel
- Schadensanalyse – Wie sind die vorhandenen Schäden entstanden ?
- Vorsorgeplan zur Schadensvorbeugung